Allgemein
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle kostenpflichtigen und kostenfreien Dienstleistungen und Produkte der Poolgemeinschaft, bestehend aus der Braunwald-Standseilbahn AG und der Sportbahnen Braunwald AG sowie deren Partnerorganisationen. Im internen Verkehr der Braunwald-Standseilbahn AG gelten die Tarifbestimmungen des OSTWIND Tarifverbunds.
Gültigkeit
Einfache Billette und Retourbillette auf den Sportbahnen sind ab Ausstellungstag 30 Tage gültig. Sämtliche Billette sind nur während den publizierten Betriebszeiten gültig. Alle Billette sind in der Regel persönlich und nicht übertragbar, mit Ausnahme von Mehrfahrtenkarten für Erwachsene ohne Halbtax auf der Standseilbahn, Punktekarten sowie Gleitschirmabos. Preise in Schweizer Franken sind verbindlich. Preis- und Kursänderungen vorbehalten. Die Mehrwertsteuer ist in den Fahrpreisen inbegriffen
Tarife
Die aktuell gültigen Tarife sind jeweils auf der Webseite einsehbar:
Tarife Sommer
Tarife Winter
Umtausch / Rückerstattung
Einzelbillette werden nur vor Benützung rückerstattet. Mehrtageskarten (ab 3 Tagen) können bei Unfall oder Krankheit gegen Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses vorgenommen werden. Für die Berechnung des Rückerstattungsbetrages ist das ärztliche Zeugnis massgebend. Angehörige oder Mitreisende haben keinen Anspruch auf Rückerstattung. 1- und 2-Tages- sowie Mehrfahrtenkarten werden nicht rückerstattet. Verlorene oder vergessene Karten berechtigen weder zum Ersatz noch zur Rückerstattung.
Falls die Sportbahnen Braunwald AG ihre Leistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tickets oder der Nutzung von Anlagen nicht erbringt, oder teilweise nicht erbringt, und zwar dauerhaft oder nur vorübergehend, hat der Kunde keinerlei Ansprüche (insbesondere keine Rückerstattungsansprüche oder Schadenersatzansprüche). Dies gilt insbesondere für Betriebsunterbrechungen oder -einstellungen oder Pisten- und Wegsperrungen in folgenden Fällen:
• Zufall
• höhere Gewalt wie Wind- und Wettereinflüsse, Lawinengefahr, Streiks
• behördliche Anordnungen oder Restriktionen (z.B. infolge Strommangellage)
• freiwillige Einschränkungen aufgrund von besonderen Umständen (z.B. infolge Sparappellen der Behörden wegen Strommangellage)
• Pandemie oder Epidemie
Verlust oder Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl eines Billetts oder Abonnements findet keine Rückerstattung statt. Für die Ausstellung der Ersatzkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.00 in Rechnung gestellt.
Missbrauch / Fälschung
Missbräuchlich verwendete oder gefälschte Billette und Abonnemente werden eingezogen. Der Verwender hat eine Umtriebsentschädigung von CHF 150.00 zu bezahlen. Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten. Wir überprüfen mit Stichproben die Rechtmässigkeit. Missachtung der Benützungsvorschriften, Beschädigungen unserer Installationen oder im Winter Handlungen entgegen den FIS-Regeln auf den Pisten ziehen ebenfalls den sofortigen Entzug der Karten nach sich.
Ausschluss vom Transport
Personen können vom Transport ausgeschlossen werden, wenn sie:
- betrunken sind oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen;
- sich ungebührlich benehmen;
- die Benützungs- und Verhaltensvorschriften oder die darauf gestützten Anordnungen des Personals nicht befolgen.
Transporte zur Ausübung eines Sports
Sind die Witterungsbedingungen zur Ausübung des Sports ungeeignet, insbesondere bei Lawinengefahr, können Personen vom Transport zur Ausübung des Sports ausgeschlossen werden.
Weiter können Personen vom Transport zur Ausübung eines Sports ausgeschlossen werden, wenn sie unmittelbar vor dem beabsichtigten Transport Dritte gefährden und Grund zur Annahme besteht, dass sie weiterhin Dritte gefährden werden. Im Wiederholungsfall oder in schwerwiegenden Fällen kann das Billett oder Abonnement entzogen werden.
Eine Gefährdung Dritter liegt namentlich vor, wenn die betreffende Person:
- sich rücksichtslos verhalten hat;
- einen lawinengefährdeten Hang befahren hat;
- Weisungs- und Verbotstafeln, die der Sicherheit dienen, missachtet hat;
- sich den Sicherheitsanordnungen des Aufsichts- und des Rettungsdienstes widersetzt hat.
Haftung
Soweit zulässig wird die Haftung der Seilbahnunternehmung auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt.
Für auf dem Areal der Bahnbetreiber gestohlene oder beschädigte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Rettungsdienst
Verunfallt der Kunde auf dem Gebiet der Sportbahnen Braunwald AG und muss deshalb der Rettungsdienst aufgeboten werden, wird dem Kunden ein Betrag von maximal CHF 220.00 zuzüglich Materialkosten in Rechnung gestellt. Kosten Dritter (z.B. Rega, Arzt) werden direkt durch den Kunden bezahlt. Allfällige Rückerstattungsansprüche muss der Kunde gegenüber seiner Versicherung geltend machen.
Änderungen
Bei sämtlichen Angebots-, Tarif- und Preisangaben bleiben Änderungen vorbehalten.
Personendaten
Personen- und Kundendaten werden zur Kontrolle der Gültigkeit von Fahr- und Ermässigungsausweisen, Missbrauchsbekämpfung, etc. und für Serviceleistungen benötigt und bearbeitet. Die geltenden Bestimmungen zum Thema Datenschutz sind unter www.braunwald.ch/Datenschutz aufgeführt.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Der Vertrag zwischen Kunde und Braunwald Standseilbahn AG bzw. Sportbahnen Braunwald AG untersteht dem schweizerischen Recht.
Gerichtsstand ist Glarus Süd, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.