Obligatorische Schiesspflicht 25/50m

25m Obligatorisch bei den Standschützen Niederurnen

Die Schiesspflicht beginnt im Jahr nach dem Abschluss der Rekrutenschule und besteht bis und mit dem Jahr, in dem das 34. Altersjahr vollendet wird.

Im Jahr der Entlassung ist man von der Schiesspflicht dispensiert. Entlassen werden im Jahr 2024 alle Unteroffiziere, Gefreite und Soldaten des Jahrganges 1990 sowie die Jahrgänge 1991 bis 1994 bei erfüllter Dienstpflicht.

Obligatorische Schiesspflicht 25/50m